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Günter Güller

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Günter Güller war Bürgermeister von Iptingen und bis zu seiner Enthebung Bürgermeister in Neuhausen, danach aus dem Beamtentum entlassen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nach der Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst 1968 war er in Oberderdingen tätig.

Er wurde zum Bürgermeister der damals noch selbständigen Gemeinde Iptingen gewählt, diese wurde bei der Kreisreform nach Wiernsheim eingemeindet. Damit fiel das Amt weg. Nach kurzen Tätigkeiten für das Rote Kreuz und den Baden-Württembergischen Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband, war er 1973 in Neuhausen tätig. Zunächst als Amtsverweser dann gewählt.

Güller war schwer Nierenkrank. Im Rahmen dieser Erkrankung kam es zu Krankheitszeiten, während denen die Vertretung die Unregelmäßigkeiten entdeckte.

Amtsverweser und Bürgermeister

Vor der Zusammenlegung der Gemeinden zu "Groß-Neuhausen" war die Bürgermeisterei "Westliches Biet" zuständig. Deren letzter Bürgermeister war Siegfried Hörner. Im Ersten Wahlgang kandidierten Oskar Grotz (geb. 1936) und Artur Störtzer (geb. 1926) , wobei Grotz sich mit 11 Stimmen Vorsprung durchsetzte.[1]. Allerdings musste die Wahl wiederholt werden, da das Wahllokal in Steinegg zu früh geschlossen wurde.[2]. Grotz legte daraufhin Widerspruch beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Da mit einem längeren Verfahren gerechnet wurde, bestellte der Gemeinderat Günther Güller zum Amtsverweser.[3] Am 30.12.1973 fand dann der zweite Wahlgang statt, bei dem nur Güller als Kandidat antrat. Nach der Eingemeindung von Schellbronn wurde Güller zunächst wieder Amtsverweser. Am 21. März 1976 wurde er dann mit 72,3% zum Bürgermeister der Gesamtgemeinde (mit Schellbronn) gewählt.[4]

Tatvorwurf

Am 25. August 1981 meldete sich der stellvertretende Bürgermeister von Neuhausen (nach anderen Quellen der Gemeinderat Karl Hugo Leicht) bei der Pforzheimer Staatsanwaltschaft und wies auf Unregelmäßigkeiten hin. Bei der ersten Überprüfung ergaben sich Beträge von 2,8 Millionen DM, die der amtierende Bürgermeister veruntreut haben sollte.[5]. Der Beschudigte behauptete, das Geld sei für die Monbachhalle verwendet worden.

Bei weiteren Vernehmungen gab er eine Privatentnahme von 200 000 Mark zu, ein Teil der Millionensumme sei, so räumte die Anklage ein, wohl tatsächlich in den Betrieb der Mohnbachhalle geflossen. Nach drei Monaten wurde er wegen Wegfall der Verrdunkerlungsgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen[6].

Im weiteren Verlauf war von 831 000 Mark "Eigenentnahme" die Rede, der Rest sei verwendet worden, um zu verbergen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Mohnbachhalle nicht möglich sei, sowie Baumaßnahmen in den Teilorten durchzufürhen, für die es keine Gemeinderatsbeschlüsse gab (Kindergarten etc.)[7]

Am 26. April 1982 begann der Prozess im Großen Saal des Pforzheimer Amtsgerichts vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung. Am 27. April wurde er zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug verurteilt[8]. Wobei von einer Summe von 831252,42 Mark ausgegangen wurde und die anderen Verfehlungen wohl nicht untersucht wurden.

Sein Verteidiger legte Berufung ein, diese wurde jedoch im November 1982 vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen[9]. Unklar war hingegen, ob er auf Grund seiner angeschlagenen Gesundheit überhaupt die Haft antreten muss.

Sein Nachfolger (und Dutzfreund) Gindele brauchte mehrere Jahre, um die Schulden der Gemeinde zu tilgen.



Quellen

  1. Pforzheimer Zeitung vom 19.05.1973
  2. Pforzheimer Zeitung vom 26.06.1973 Seite 11
  3. Pforzheimer Zeitung vom 25.09.1973, Seite 11
  4. Pforzheimer Zeitung vom 22.03.1976 Seite 7
  5. Prozheimer Zeitung vom 28.08.1981; Seite 21
  6. Pforzheimer Zeitung vom 1.12.1981 Seite 21
  7. Pforzheimer Zeitung vom 8.3.1982 Seite 8
  8. Pforzheimer Zeitung vom 28.04.1982 Seite 1
  9. Pforzheimre Zeitung vom 4.11.1982
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