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Kirchplatz 10/2 (Knittlingen)

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Das Gebäude am Kirchplatz 10/2 (Flst.-Nr. 0-39/4) in Knittlingen ist als erhaltenswertes historisches Gebäude eingestuft.

Zweigeschossiges, unverputztes Fachwerkwohnhaus, giebelständig, Erdgeschoss massiv auf hohem unverputztem Kellersockel aus Werkstein, Kellereingang mit rundbogigem Zugang mit wohl nachträglich aus unterschiedlichen Segmentsteinen zusammengesetztem Kellerbogen mit einer deshalb uneinheitlichen Inschrift „46/HES 1804 INDE(?)/85..T”

Die Architektursprache des Gebäudes lässt eine Erbauungszeit in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts annehmen. Es wurde damals auf dem Kellersockel eines Vorgängerbaus neu errichtet, dessen Kellerbogen eine Inschrift besitzt. Aus städtebaulicher Perspektive handelt es sich um ein wertvolles Gebäude, das besonders aus nördlicher Richtung hoch aufragt und aus südlicher Richtung einen wichtigen Abschluss des Kirchplatzes bildet. Der massive Keller ist ein bedeutsames historisches Zeugnis für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte Knittlingens.

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