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Katja Rade
Von Stadtwiki
Prof. Dr. rer. oec. Katja Rade (* 25. April 1965 in Darmstadt) war Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere für Rechnungswesen und Controlling an der Hochschule Pforzheim. Von 2017 bis 2020 war sie Rektorin der SRH Hochschule Heidelberg, seit September 2020 ist sie Rektorin der Hochschule für Technik Stuttgart.
Beruflicher Werdegang
Nach ihrer Ausbildung zur Luftverkehrskauffrau und ihrem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main verantwortete Katja Rade vier Jahre lang das Controlling des Personalressorts der Deutschen Lufthansa AG (Passage Airline). In den Jahren 2000 und 2001 leitete sie am Sustainable Business Institute (SBI) der European Business School (Oestrich Winkel) Forschungs- und Beratungsprojekte im Bereich Supply Chain Management und Controlling. Mit dem Thema "Erfolgs- und Beteiligungsrechnung für unternehmensübergreifende Supply Chain Management Systeme" promovierte sie an der Technischen Universität Berlin.
Ihren ersten Ruf als Professorin für Betriebswirtschaftslehre erhielt Katja Rade im November 2001 an die Duale Hochschule Baden Württemberg in Stuttgart. Von 2007 bis 2017 lehrte sie im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule in Pforzheim schwerpunktmäßig im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens (Investition und Finanzierung, Bilanzierung, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling) und leitete Planspiele und Managementsimulationen. Von 2012 bis 2014 verantwortete Katja Frau Rade als Prodekanin das Finanz- und Qualitätsmanagement der Fakultät Wirtschaft und Recht, einschließlich der internationalen (AACSB-) Akkreditierung. Von 2015 bis 2017 war sie als Prorektorin für die strategische Planung und Hochschulentwicklung sowie für das Weiterbildungsinstitut der Hochschule Pforzheim zuständig.
Von 2017 bis 2020 war sie Rektorin der SRH Hochschule Heidelberg, seit 1. September 2020 ist sie Rektorin der Hochschule für Technik in Stuttgart.
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Stobbe, T., Rade, K. (2012): Neukommentierung des § 6 EStG: Herstellungskosten. In: Herrmann/Heuer/Raupach (Hrsg): Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Lieferung 450, März 2012., Anm. 454–469.
- Rade, K. (2011): "Angemessene" Herstellungskosten nach BilMoG – Keine Irrelevanz der Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten. Deutsches Steuerrecht (DStR), Jg. 49(28), 1334–1338.
- Rade, K., Stobbe, T. (2010): Erstkommentierung des § 5 Abs. 4 a EStG: Nichtansatz von Drohverlustrückstellungen. In: Hermann/Heuer/Raupach (Hrsg): Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Lieferung. 239, Januar 2010, Anm. 1850–1865.
- Rade, K., Stobbe, T. (2009): Bilanzierung von Fußballspielerwerten in der Handelsbilanz - Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände nach altem und neuem Recht. Deutsches Steuerrecht (DStR), Jg. 47(22), 1109–1115.
- Rade, K., Kropp, M. (2008): Jahrgangsbezogener Sammelposten und Poolabschreibung des § 6 Abs. 2 a EStG – endgültiger Abschied von der Einheitsbilanz? Die Wirtschaftsprüfung, Jg. 61(1), 13–22.
Quellen
- Hochschule Pforzheim: Business School Pforzheim – Wissen, worauf es ankommt. Pforzheim, 2015.