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Stadtwiki Diskussion:Löschregeln

Von Stadtwiki

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Diskussionsregeln
Bitte beachte die Wikiquette, versuche das Gute in den Beiträgen anderer zu sehen, bleibe sachlich und sei höflich.


Inhaltsverzeichnis

Wer kann dauerhaft löschen?

Formulierungsvorschläge

Eine dauerhafte Löschung kann nur von den Administratoren des Stadtwiki Pforzheim-Enz durchgeführt werden.

Wer entscheidet, wann was gelöscht wird?

In der Wikipedia gilt die Regel, dass der, der einen Löschantrag stellt, nicht auch die Löschung durchführen sollte. Ist so eine Regel bei uns (für "Löschung nach Diskussion") auch sinnvoll? --Ah 19:47, 22. Sep 2006 (CEST)

Bisher gab es bei "Löschen nach Diskussion" durch den Antragsteller selbst, meines Wissens, keine Unstimmigkeiten. Offiziell geregelt ist bisher nichts. Eine solche Regelung würde mich nicht stören, eine dringende Notwendigkeit sehe ich aber momentan nicht. --Friedel 01:18, 23. Sep 2006 (CEST)
Ok, seh ich auch so. Vielleicht sollten wir hier versuchen zu formulieren, wie eine solche Diskussion vor Löschung auszusehen hat und nach welchen Kriterien entschieden wird, wenn etwas gelöscht wird. --Ah 05:02, 23. Sep 2006 (CEST)

Formulierungsvorschläge

Wenn die Kriterien für eine Schnelllöschung vorliegen, ist Gefahr im Verzug, das heißt ein Administrator muss schnell alleine entscheiden. In allen anderen Fällen ergibt sich aus der inhaltlichen Diskussion, ob gelöscht wird oder ob sich ein Artikel so ändern und verbessern lässt, dass er in das Stadtwiki passt. --Ah 05:02, 23. Sep 2006 (CEST)

Wir sollten die Kriterien für Schnelllöschung beim Namen nennen. Lass uns mal sammeln: Grober Unfug. Urheberrechtsverletzung. Rufschädigung. Verleumdung. Drohungen. --Friedel 12:17, 23. Sep 2006 (CEST)
Wollen wir das nicht weiter unten bei "Schnelllöschung" schreiben? Ich formuliere mal weiter unten neu. --Ah 05:05, 24. Sep 2006 (CEST)
Zu den gewöhnlichen Fällen: ..ergibt sich aus der inhaltlichen Diskussion, ob gelöscht wird oder der Artikel im Lauf der Diskussion so angepasst wurde, dass er in das Stadtwiki passt.--Friedel 12:17, 23. Sep 2006 (CEST)
Einverstanden. --Ah 05:05, 24. Sep 2006 (CEST)

Schnelllöschung

Formulierungsvorschlag: "Artikel oder Diskussionsseiten die strafrechtlich (beispielsweise Drohungen, ehrverletzende Behauptungen, Aufforderung zu Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen) oder zivilrechtlich (beispielsweise ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen) relevante Formulierungen - auch in der Zusammenfassung! - aufweisen, werden so schnell wie möglich gelöscht. Bei Artikeln, die groben Unfug enthalten, dem neutralen Standpunkt des Wikis widersprechen oder die Wikiquette verletzen, ist im Einzelnen zu entscheiden, ob eine Schnelllöschung angemessen ist." --Ah 05:05, 24. Sep 2006 (CEST)

Zu kompliziert. Neuer Versuch: "Artikel oder Diskussionsseiten mit Inhalten (auch in der Zusammenfassung!), die strafrechtlich bedenklich sind, wie beispielsweise Drohungen, ehrverletzende Behauptungen, Aufforderung zu Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen, oder zivilrechtlich Folgen nach sich ziehen können, wie beispielsweise ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen, müssen so schnell wie möglich gelöscht werden. Bei Artikeln, die groben Unfug enthalten, dem neutralen Standpunkt des Wikis widersprechen oder die Wikiquette verletzen, ist im Einzelnen zu entscheiden, ob eine Schnelllöschung angemessen ist." --Ah 05:09, 24. Sep 2006 (CEST)

Wiederherstellung eines Artikels

Die Stadtwiki:Administratoren haben die technische Möglichkeit, eine Löschung wieder rückgängig zu machen. --Ah 05:02, 23. Sep 2006 (CEST)


Das ist so. Ein Administrator weiss aber, wenn er vorher nicht mitgelesen hatte, nicht welche Inhalte/Historie er wieder herstellt. Gerade wenn eine Schnellöschungen durchgeführt wurde geht man davon aus, dass der Artikel nicht mehr öffentlicht gemacht werden darf. Hierzu benötigen wir eine andere Möglichkeit, die höchstwahrscheinlich vom Systembetreuer des Stadtwiki:Server eingerichtet werden müsste. --Friedel 12:35, 23. Sep 2006 (CEST)
Soweit ich weiß, kann ein Administrator die Versionen lesen, bevor/ohne dass er sie wieder herstellt. - Egal, diese Details sind sowieso nicht für die Formulierung auf der Projektseite sinnvoll. --Ah 20:13, 23. Sep 2006 (CEST)
Admins können alles lesen! ( egal ob gelöscht oder nicht ) Jede Version ist ansehbar! --Hauke Löffler 20:41, 23. Sep 2006 (CEST)
Wie geht's? Neugier! (und wichtig, auch wenn's nichts mit der Formulierung des Textes zu tun hat) --Friedel 21:21, 23. Sep 2006 (CEST)
Löschlogbuch, Pagename anklicken, für mich öffnet sich die Bearbeitungsseite, für dich erscheinen oben Optionen, irgendwas wie ansehen oder wiederherstellen. Probiers doch einfach mit was Harmlosen aus, was du selbst gelöscht hast (England oder so). --Ah 04:38, 24. Sep 2006 (CEST)
Hab's entdeckt. Danke. Vor dem Wiederherstellen kommt die Historie und man kann gezielt Artikel zur wiederherstellung an- und abwählen. --Friedel 09:44, 24. Sep 2006 (CEST)

Diese Information ist vielleicht wichtig für Benutzer, die sich über die strafrechtlichen Folgen ihrer menschenverachtenden usw. Äußerungen nicht im Klaren sind: Mit einer Löschung sind die Äußerungen nur für die Öffentlichkeit nicht mehr sichtbar, aber als Beweismittel jederzeit weiterhin verfügbar!!! --Ah 04:38, 24. Sep 2006 (CEST)

Die Info sollte rein.

Wie wäre es mit: Die Stadtwiki:Administratoren und der Betreiber haben die technische Möglichkeit gelöschte Artikel im nachhinein einzusehen und Löschungen rückgängig zu machen. Dadurch können strittige Rechtsverletzungen und Löschungen im nachhinein noch bewertet werden. --Friedel 09:44, 24. Sep 2006 (CEST)

Löschregelseite schützen

Da es sich bei diesem Artikel um eine Grundlegende Information handelt bin ich dafür den Artikel, sobald er fertig formuliert ist, zu schützen. --Friedel 09:55, 24. Sep 2006 (CEST)

Scheint erst mal fertig zu sein. Ich bin auch dafür zu schützen. --Ah 16:45, 27. Sep 2006 (CEST)
OK. Dann mach ich das gleich. Falls was geändert werden soll, bitte melden, dann bau ich's ein oder entsperre die Seite temporär wieder. --Friedel 18:59, 27. Sep 2006 (CEST)


Diskussionsende und Durchführung des Löschantrages

Ich würde die Löschregeln gerne dahingehend erweiteren, dass Löschanträgen, die 14 Tage unbeantwortet geblieben sind, ausgeführt werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Anträge von Nutzern des Wikis gestellt werden, die sich bereits eingebracht haben. Nutzer, die lediglich Löschanträge stellen, können aus meiner Sicht nicht ernstgenommen werden. Diese endlos lange Liste der Löschkandidaten - teilweise ohne Diskussion - macht es für einen Administrator schwer, in irgendeiner Form zu agieren. Von der Übersichtlichkeit der Löschdiskussion mal ganz abgesehen. --Gruß, Buhacont 14:57, 28. Feb. 2012 (CET)

Verstehe ich nicht. Warum sollen Löschanträge, die 14 Tage unbeantwortet geblieben sind ausgeführt werden? Ebenso könnten sie nach 14 Tagen abgelehnt werden. Auch könnten Löschanträge von unbekannten neuen Nutzern durchaus berechtigt sein. Aber ich würde den Administratoren zu gestehnen nach einer gewissen Frist eigenverantwortlich zu entscheiden ob ein Löschantrag ausgeführt oder abgelehnt wird, sofern sich keine Diskussion entwickelt oder sich keine Mehrheit ergibt. --Kulturhusche 20:31, 1. Mär. 2012 (CET)
Mein Problem ist, dass es dann heißt, der Nutzer Buhacont drückt dies als Administrator durch. Und die Löschregeln stellen auf eine Mehrheit ab. Sicherlich bin ich im Zweifel die Mehrheit, bei nur einer an der Diskussion beteiligten Person. --Gruß, Buhacont 22:49, 1. Mär. 2012 (CET)
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